Für Hilfesuchende: Behandlungswege und Praxis

"Wenn Sie an mich glauben, ist das gut.

Wenn Sie an sich glauben, ist das besser."

 

  Carsten Rachow bittet um die Beachtung folgender Schritte:

 

  1. Vorgespräch zur Klärung der individuellen Lage: Telefonische Sprechzeiten sind Montag - Freitag von 10-12.00 und 17-19.00 Uhr. Bitte KEINE unangemeldeten Praxisbesuche.
  2. Vereinbarung des persönlichen Heilungsweges (Behandlungsform, Ort, Termine, Honorar). Carsten Rachow behandelt in Einzelsitzungen (Angehörige können anwesend sein).
  3. Wer die folgenden Honorarsätze zahlen kann, aber nicht will, möge fern bleiben. Wer zahlen will, aber nicht kann, möge kommen. Und wer kann und will, möge ebenso kommen.
  4. Folgende Heilungswege können vereinbart werden:
    • Praxis-Besuch in Frankfurt: 120,- €/Std. (Handauflegen, Gespräch)
    • Fernbehandlungen: 40,- €/Termin; 5 Termine werden fest vereinbart.
    • Hausbesuch: Behandlung 150,- €/Std. plus Fahrtkosten 0,30 €/Km (Hin-/Rückfahrt)
    • Telefon-Gespräche: 60,- €/Std.; Monatspauschale: 240,- € inklusive E-Mail-Betreuung
    • M2.1-Mitglied werden: 80,- €/Monat im 1. Jahr. Als M2.1-Mitglied zahlen Sie für alle individuellen Leistungen nur 50 % der üblichen Preise. (Alle Preise inkl. 19 % Umsatzsteuer.)
         

Wichtige Informationen für Hilfesuchende

 

Als sogenannter Geistheiler, der keinem anerkannten Heilberuf angehört und insbesondere nicht als Heilpraktiker zugelassen ist, bin ich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004 (Az.: 1 BvR 784/03) dazu verpflichtet, Sie auf folgende Punkte aufmerksam zu machen, bevor unsere erste Sitzung beginnt:

 

  1. Ich führe an Ihnen keine Behandlung im medizinischen Sinne durch. Als Geistheiler versuche ich auf energetisch-spirituellem Wege Ihre Selbstheilungskräfte zu stärken – gelingt dies, so bin in unserer Beziehung nicht ich der eigentliche Heiler, sondern Sie selbst.
  2. Ärztliche Maßnahmen kann und will ich nicht ersetzen. Ich arbeite nicht in Konkurrenz zu Ärzten, sondern komplementär, d.h. ergänzend. Ich kann und werde Sie nicht veranlassen, ärztliche Konsultationen und/oder Behandlungen hinauszuzögern oder zu unterlassen, zu unterbrechen oder abzubrechen. Ich empfehle Ihnen keine Arzneimittel und enthalte mich jeglichen Ratschlags, Arzneimittel abzusetzen oder anders einzunehmen als ärztlich verordnet.
  3. Ich stelle Ihnen keine Diagnosen. Weder darf ich dies, noch ist es für Geistiges Heilen erforderlich.
  4. Linderung oder gar Heilung kann und will ich Ihnen nicht versprechen.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat Heilern ohne Heilpraktikerzulassung auferlegt, auf die Punkte 1 bis 4 „durch einen gut sichtbaren Hinweis“ in ihren Räumen „oder durch entsprechende Merkblätter, die zur Unterschrift vorgelegt werden“, aufmerksam zu machen.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Ihr

Carsten Rachow